Das Interesse an der Gründung eines Unternehmens kann schon in jungen Jahren entstehen. Vielleicht hast du bereits eine großartige und innovative Idee für ein eigenes Unternehmen – dein einziges Problem ist jetzt nur noch die Gewerbeanmeldung. Normalerweise kannst du in Deutschland erst ab 18 ein Gewerbe anmelden, aber es gibt Ausnahmen. Wenn du noch minderjährig bist, und trotzdem ein Unternehmen gründen möchtest, gibt es einiges zu beachten.
In diesem Beitrag zeigen wir dir, was du für das Gewerbe anmelden unter 18 beachten solltest und wie es dir gelingt.
Darf ich ein Gewerbe anmelden unter 18?
Allgemein lautet die Antwort: Ja, darfst du. Allerdings benötigst du die Erlaubnis deiner Eltern und die des zuständigen Familiengerichts, da du als Minderjährige:r noch nicht voll geschäftsfähig bist.
Inhaltsverzeichnis:
- Die gesetzliche Situation
- Schritte zum Gewerbe anmelden unter 18
- Tipps für junge Gründer:innen
- Fazit
Die gesetzliche Situation
Als minderjährige Person bist du beschränkt geschäftsfähig. Falls du unter 18 ein Gewerbe anmelden willst, benötigst du dazu eine sogenannte Ermächtigung, also die Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um deine Eltern. Wenn diese nicht zur Vertretung berechtigt sind, ist dein bestellter Vormund verantwortlich. Diese Genehmigung muss anschließend vom Familiengericht genehmigt werden. Diese gesetzliche Vorgabe ist in § 112 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Laut diesem Paragrafen kann der gesetzliche Vertreter die Ermächtigung nur mit der Genehmigung des Familiengerichts zurücknehmen. Das bedeutet, wenn das Familiengericht die Gewerbeanmeldung einer minderjährigen Person bereits genehmigt hat, dürfen die gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen bzw. die Erziehungsberechtigten diese Genehmigung nicht einseitig widerrufen.
Lesetipp: So kannst du ein Kleingewerbe anmelden.
Schritte zum Gewerbe anmelden unter 18
Um als Minderjährige:r ein Gewerbe anmelden zu können, sind einige Schritte notwendig, die du erfüllen musst. Wir zeigen dir in diesem Abschnitt, wie es gelingt.
Schritt 1: Sprich mit deinen Eltern oder deinem Vormund
Zunächst solltest du mit deinen Eltern oder deinem Vormund sprechen und dir die Zustimmung einholen. Das kann als formloses Gespräch gestaltet werden.
Schritt 2: Kontaktiere das Familiengericht
Falls du eine Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erhalten hast, muss nun das Familiengericht kontaktiert werden. Dort stellst du (bzw. deine Eltern oder dein Vormund) einen Antrag auf eine Gewerbeanmeldung unter 18. Dieser Antrag muss unbedingt von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Falls deine Eltern sich das Sorgerecht teilen, muss eine Vollmacht des anderen Elternteils vorgelegt werden.
Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:
- Wer beantragt die Gründung? (eigener Name, eigenes Geburtsdatum, Name der Eltern)
- Was beantragst du? (In diesem Fall willst du ein Gewerbe anmelden unter 18)
- Worum geht es bei der Gründung? (Deine Geschäftsidee kurz in wenigen Sätzen zusammengefasst)
- Weitere Informationen, darüber, dass du über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügst, um dich im laufenden Gespräch wie ein Volljähriger bzw. wie eine Volljährige zu verhalten
- Deine Unterschrift und die deiner Eltern bzw. deines Vormunds
Lesetipp: Wir zeigen dir, wie du in neun Schritten dein Unternehmen gründen kannst.
Die folgenden Unterlagen solltest du deinem Antrag zusätzlich beilegen, da sie für eine Genehmigung förderlich sein können. Oft werden diese Unterlagen auch direkt angefordert, sie sind aber keine festen Vorgaben. Eine Prüfung ist immer vom Einzelfall abhängig und unterliegt der Einschätzung der für dich zuständigen Rechtspflegerin bzw. dem zuständigen Rechtspfleger am Familiengericht.
- Deine Geburtsurkunde
- Nachweise zur Vertretungsvollmacht (bspw. Nachweise deines Vormunds, gemeinsame Sorgerechtserklärung)
- Belege für deine erforderliche Reife (z.B. Schulzeugnisse, Einschätzung deiner Lehrkräfte)
- Nachweise über dein unternehmerisches Wissen (Du solltest dem Familiengericht belegen, dass du über unternehmerisches Wissen verfügst. Dazu kannst du beispielsweise ein Existenzgründungsseminar besuchen.)
- Dein Businessplan (So kannst du dem Gericht zeigen, dass du die kaufmännischen Zusammenhänge verstehst und dass du dich mit möglichen Risiken auseinandergesetzt hast. Im Shopify-Blog findest du außerdem einen Beitrag zum Thema Businessplan-Vorlage.)
Schritt 3: Prüfung durch das Familiengericht
Nachdem du deinen Antrag abgegeben hast, prüft das Familiengericht, ob du in der Lage bist, die volle Verantwortung für dein Unternehmen zu übernehmen. Dazu werden du und deine Eltern zu einer persönlichen Anhörung eingeladen. Diese Anhörungen verlaufen immer unterschiedlich, da sie von dem zuständigen Rechtspfleger bzw. der zuständigen Rechtspflegerin abhängig sind.
Zur Prüfung nutzt das Familiengericht die Informationen darüber, ob du die notwendige Reife und entsprechende Kenntnisse hast und somit dir volle rechtliche Verantwortung tragen kannst. Das Gespräch dient auch dazu, um auszuschließen, dass deine Eltern dich als Geschäftsinhaber:in vorschieben, um selbst möglichen Haftungsrisiken zu entgehen. Außerdem wird in diesem Gespräch festgestellt, ob deine Eltern auch wirklich mit der Gründung einverstanden sind.
Die Vorbereitung auf das persönliche Gespräch
Um in einem persönlichen Gespräch beim Familiengericht punkten zu können, solltest du dich gut darauf vorbereiten.
Erstelle zur Vorbereitung eine Unternehmensmappe. So kannst du dem Rechtspfleger oder der Rechtspflegerin dein Unternehmen, deine Produkte oder Dienstleistungen und deinen Businessplan präsentieren.
Lesetipp: In diesem Beitrag erfährst du, wie du ein unternehmerisches Denken entwickeln kannst und warum es so wichtig für die Gründung ist.
Zudem solltest du dich auf Fragen vorbereiten, die dir während des Gesprächs gestellt werden können. Dabei kann es sich um Fragen zu deinem Unternehmen, zu deinen schulischen Leistungen, zur Unternehmensfinanzierung oder Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten handeln. Wenn du dir bereits vor dem Gespräch einige Antworten bereitlegst, wirst du insgesamt eine bessere Chance haben, dass dein Anliegen zur Gewerbeanmeldung unter 18 genehmigt wird.
Schritt 4: Der Beschluss des Familiengerichts
Innerhalb von einigen Wochen nach dem persönlichen Gespräch wirst du den gerichtlichen Beschluss erhalten. Wenn das Gericht zugestimmt hat, kannst du nun dein Gewerbe anmelden unter 18.
Schritt 5: Gewerbeanmeldung
Jetzt ist es an der Zeit, dein Gewerbe anzumelden und alle weiteren Schritte zu tätigen. Fülle das Formular zur Gewerbeanmeldung sorgfältig aus und halte deine Unterlagen bereit. Das ausgefüllte Formular übergibst du dem oder der Sachbearbeiter:in und wartest auf die Bearbeitung deines Antrags. Wenn alles genehmigt ist, erhältst du deinen Gewerbeschein und kannst ab diesem Zeitpunkt offiziell als Unternehmer:in tätig sein.
Mit der Genehmigung bist du als Minderjährige:r in Bezug auf dein Gewerbe unbeschränkt geschäftsfähig. Davon ausgenommen ist allerdings die Aufnahme von Krediten, der Kauf einer Immobilie und die Erteilung von Prokura. In diesen Fällen ist eine erneute Zustimmung des Familiengerichts notwendig.
Lesetipp: Wie du für dein Unternehmen eine Steuernummer beantragen kannst, erfährst du hier.
Beachte, dass die Zustimmung nur für das spezielle Gewerbe gilt. Falls du ein weiteres Gewerbe gründen willst, musst du erneut einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Tipps für junge Gründer:innen
Damit du als junger Unternehmer bzw. junge Unternehmerin so richtig durchstarten kannst, haben wir für dich abschließend noch einige Tipps zusammengestellt, die dich bei der Gründung unterstützen:
- Nutze Seminare für Gründer:innen: In diesen Seminaren kannst du dir das grundlegende Wissen aneignen, dass du als Firmengründer:in mitbringen solltest.
- Kläre Fragen zur Krankenversicherung: Kümmere dich rechtzeitig um deine Krankenkasse! Informiere dich, welche Veränderungen sich in Hinblick auf deine Versicherung ergeben – denn ab einer gewissen Einkommenshöhe bist du nicht mehr kostenfrei familienversichert.
- Informiere dich über Förderprogramme: Als junger Unternehmer bzw. junge Unternehmerin stehen dir einige Förderungen offen, die du in Anspruch nehmen kannst, um die Startphase zu finanzieren.
- Kümmere dich um deinen Abschluss: Du solltest für den Anfang eine Gründung im Nebengewerbe nutzen und dein Ziel vom Schulabschluss abschließen. So hast du eine Rückversicherung, falls es mit der Gründung doch nicht funktioniert.
- Organisiere dein Zeitmanagement: Überlege dir im Vorfeld, wie du Schule, Arbeit und Freizeit unter einen Hut bekommen willst.
- Starte langsam: Um dich an die Doppelbelastung zu gewöhnen, solltest du dich langsam an die Selbstständigkeit wagen und dir nicht zu viele Aufgaben zumuten.
Lesetipp: So kannst du ein Kleinunternehmen gründen.
Fazit
Wie du gesehen hast, ist es auch als Minderjährige:r möglich, ein Gewerbe anzumelden, wenn du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst. Achte darauf, die Anforderungen des Familiengerichts zu erfüllen und bereite dich gut auf ein persönliches Gespräch vor. Mit einem ausgefeilten Businessplan wirst du beweisen können, dass deine Idee gut ist und zeigst, dass du dich für dein zukünftiges Unternehmen ins Zeug legst.
Also, worauf wartest du noch? Es ist Zeit, deine Idee umzusetzen! Viel Spaß beim Gründen!