von Ida Schlößer
Die zunehmende Fülle an Verpackungen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt sind ein global virulentes Thema. Es unterstreicht die Relevanz der bereits 1990 mit der Verpackungsverordnung geschaffenen Produktverantwortung für Verpackungen und ruft zu deren Ausbau auf.
Diesem Ziel dient auch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das am 1. Januar 2019 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist und die Verpackungsverordnung, die an mancher Stelle zu viele Schlupflöcher zuließ, ablöst. Es verpflichtet all jene, die Verpackungen mit Ware befüllen – in Herstellung, (Online-)Handel wie auch Import –, zur Beteiligung an den Kosten für das fachgerechte Recycling dieser Verpackungsmaterialien.
Inhalt
- Novelle zum Verpackungsgesetz (Stand: Mai 2022)
- Wen betrifft das Verpackungsgesetz?
- Welche Pflichten gibt das Verpackungsgesetz vor?
- Was bedeutet das Verpackungsgesetz für den Online-Handel?
Insbesondere der Online-Handel ist betroffen, weiß aber oftmals nichts von seiner Verantwortung.
Konkret geht es im Verpackungsgesetz um sogenannte Verkaufsverpackungen. Das sind all jene Verpackungen, die letztlich typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Der Oberbegriff "Verkaufsverpackungen" umfasst damit sowohl direkte Produkt- und Umverpackungen als auch Service- und Versandverpackungen samt Polster- und Füllmaterial.
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Die letztgenannte Verpackungsart betrifft insbesondere den Online-Handel, dem seine Verantwortung jedoch oftmals nicht bewusst ist. Eine Nichtbeachtung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ab dem ersten Tag mit hohen Geldbußen bis zu 200.000 Euro sowie Vertriebsverboten geahndet werden kann. Online-Händler:innen, die ihre Verpackungen bislang nicht entpflichten, sind somit im eigenen Interesse aufgerufen, dieses Versäumnis zeitnah aufzuholen.
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Aufgepasst: Neuerungen der VerpackG-Novelle ab Juli 2022
Zur Übertragung von EU-Recht in nationales Recht und um das Verpackungsgesetz ökologisch weiterzuentwickeln, wurde die VerpackG-Novelle beschlossen. Die Novelle verschärft bzw. erweitert die bisher gültigen Vorgaben des Verpackungsgesetzes. Unter anderem betroffen von den neuen Vorschriften ist der Online-Handel. Die folgenden Änderungen sind ab Juli 2022 bei der Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern und Online-Marktplätzen zu beachten:
1. Kontrollpflicht für Online-Marktplätze
Ab 1. Juli 2022 sind Online-Marktplätze dazu verpflichtet, die Erfüllung der VerpackG-Pflichten ihrer Händler:innen zu überprüfen. Können diese die Erfüllung der Vorgaben nicht nachweisen, greift ein Vertriebsverbot. Das bedeutet, dass Marktplatz-Beteiber:innen die Produkte dieser Händler:innen nicht mehr über ihre Plattform verkaufen dürfen. Die Marktplätze sind dazu aufgefordert, die Systembeteiligung auf geeignete Weise zu überprüfen.
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2. Geänderte Zuständigkeit im Fulfillment und Kontrollpflicht für Fulfillment-Dienstleister
Fulfillment-Dienstleister waren bisher unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, in Umlauf gebrachte Versandverpackungen zu lizenzieren. Ab 1. Juli 2022 geht diese Pflicht ausnahmslos an die beauftragenden Händler:innen über. Fulfillment-Dienstleister sind somit dann in keinem Fall mehr für die Lizenzierung von Versandverpackungen zuständig.
Zudem ergibt sich auch für Fulfillment-Dienstleister ab dem 1. Juli 2022 die Pflicht, von den beauftragenden Händler:innen einen Nachweis über die Erfüllung der Pflichten aus dem VerpackG zu verlangen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, dürfen Fulfillment-Dienstleister keine Leistungen wie Lagerung, Verpacken oder Versand für die betroffenen Händler*innen mehr erbringen.
Weitere Informationen zur VerpackG-Novelle, findest du hier.
Wen betrifft das Verpackungsgesetz konkret?
Generell gilt: Wer eine Verkaufsverpackung, die letztlich von privaten Endverbraucher:innen entsorgt wird, erstmalig mit Ware befüllt und anschließend in Deutschland in Verkehr bringt, ist verpflichtet, den Vorgaben des Verpackungsgesetzes zu folgen. Der Gesetzestext verwendet hierfür den Begriff "Hersteller", meint aber letztlich jede(n), auf den die oben aufgeführte Definition zutrifft – also ebenso Produzierende wie auch den Handel und Importierende von Waren.
Lesetipp: Alle wichtigen Pflichtangaben zur Impressumspflicht kannst du in diesem Beitrag nachlesen.
Wichtig: Private Verbraucher:innen als Zielbestimmung der Verpackung und damit der Ort, an dem die Verpackung als Abfall entsorgt wird, sind stets der entscheidende Faktor für die Bestimmung des Produktverantwortlichen und nicht, ob die Verpackung vorher über andere Handelsstufen weitergereicht wurde. Die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz gelten zudem ab der ersten befüllten und in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackung – Mindestmengen existieren demnach nicht – und sind unabhängig vom verwendeten Verpackungsmaterial.
Lesetipp: So nutzt du Verpackungen als Marketingwaffe und schaffst mehr Kundenbindung für deinen Onlineshop
Checkliste: Wer ist verpflichtet?
Diese drei Fragen sind grundlegend für die Bestimmung des Verantwortlichen im Sinne des Verpackungsgesetzes:
- Handelst du gewerbsmäßig?
- Befüllst du eine Verpackung erstmalig mit Ware (z. B. eine Versandverpackung) und/oder importierst du befüllte Verpackungen aus dem Ausland, um sie in Deutschland zu verkaufen?
- Fallen die von dir in Umlauf gebrachten Verpackungen typischerweise bei privaten Verbraucher:innen als Abfall an?
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Exkurs: Der "private Endverbraucher" im Sinne des Verpackungsgesetzes
Als "privater Endverbraucher" gilt dem Verpackungsgesetz zunächst im klassischen Wortsinne der private Haushalt. Aber auch sogenannte "gleichgestellte Anfallstellen" entsorgen ihre Abfälle über die dualen Systeme. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Kultur- und Bildungseinrichtungen oder gastronomische Betriebe.
Welche Pflichten gibt das Verpackungsgesetz vor?
Zur vollständigen Befolgung der Vorgaben sind drei Pflichten zu erfüllen.
1. Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Die ZSVR wurde im Rahmen des Verpackungsgesetzes neu geschaffen und fungiert als Kontrollinstanz. Hier müssen sich alle Inverkehrbringende von Verkaufsverpackungen unter Angabe ihrer relevanten Unternehmensdaten über die Registerdatenbank LUCID registrieren.
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2. Systembeteiligung
Im zweiten Schritt meldest du deine Verpackungsmengen bei einem dualen System deiner Wahl (z. B. über den Onlineshop Lizenzero beim dualen System Interseroh+) an und beteiligst bzw. "lizenzierst" diese per "Lizenzentgelt". Die Höhe dieses Entgeltes richtet sich im Wesentlichen nach der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen und den Verpackungsmaterialien. Im Gegenzug übernimmt das duale System die Sammlung, Sortierung und das fachgerechte Recycling der im Endverbrauch entsorgten Verpackungen.
Achtung: Vergiss nicht, deine von der ZSVR individuell vergebene Registrierungsnummer bei deinem dualen System anzugeben.
3. Datenmengenmeldung bei der ZSVR
Sobald Punkt 2 abgeschlossen ist, gehst du abschließend zurück auf die Seite der ZSVR bzw. LUCID und gibst hier den Namen deines dualen Systems und die dort gemeldete Verpackungsmenge ein.
Hinweis: Die beim dualen System und bei der ZSVR angegebenen Verpackungsmengen sollten stets übereinstimmen.
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Was bedeutet das Verpackungsgesetz für den Online-Handel?
Online-Handel ist nicht gleich Online-Handel: Ob die Ware klassisch über den eigenen Onlineshop und/oder über Marktplätze wie Amazon oder eBay vertrieben wird, entscheidet darüber, wer für welche Verpackung verantwortlich ist.
Fall A: Klassischer Vertrieb über den eigenen Online-Shop
Betreiben Händler:innen eigene Onlineshops und erhalten Ware, die sie lagern und bei Auslösung einer Bestellung in eine Versandverpackung füllen, so sind sie gemäß Verpackungsgesetz für die Beteiligung der Versandverpackung samt Polstermaterial und Packhilfsmitteln verantwortlich. Denn sie befüllen die Versandverpackung erstmalig mit der zu verschickenden Ware, womit sie zum Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes werden.
Sind Online-Handelnde zugleich Produzierende der zu verschickenden Ware und haben diese in eine Produkt- oder Umverpackung gefüllt, so sind sie zusätzlich zur Versandverpackung auch zur Beteiligung (synonym „Lizenzierung“) dieser primären Verpackung der Ware verpflichtet.
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Fall B: Dropshipping
Nutzen Händler:innen zusätzlich oder ausschließlich den Vertrieb via Dropshipping, haben sie im Regelfall keinerlei physischen Kontakt zur Ware und füllen diese nicht selbst in eine Verpackung. Stattdessen laufen Lagerung und Versand der Ware über den Dropshipping-Dienstleister oder Produzenten, der sie direkt im Namen des Online-Shops an Endkund:innen verschickt.
In diesem Fall entfällt die Verantwortlichkeit aus dem Verpackungsgesetz für Dropshipper, da die Ware weder selbst durch Shop-Betreibende hergestellt noch in die Produktverpackung oder die Versandverpackung gefüllt und in Umlauf gebracht wurde. Verpflichtet sind hierbei Herstellende der Ware für die Produktverpackung und der Dropshipping-Dienstleister für die Versandverpackung (ggf. fallen beide in einer Instanz zusammen).
Lesetipp: In diesem Guide haben wir für dich zusammengestellt, wie mit AliExpress Dropshipping funktioniert.
Achtung:
- Da Dropshipper hierbei jedoch als Letztvertreibende agieren und die Ware in ihrem Namen an Endverbrauchende versandt wird, besteht eine Nachweispflicht, dass alle anfallenden Verpackungsmaterialien bereits ordnungsgemäß lizenziert wurden, was vom Lieferanten belegt werden sollte.
- Findet der Vertrieb über einen Marktplatz statt, benötigt dessen Betreiber – siehe oben – den Nachweis vom Händler (= Dropshipper), dass die mit der Ware in Umlauf gebrachten Verpackungen lizenziert und registriert sind. Der Nachweis vom Dropshipping-Dienstleister muss in diesem Fall an den Marktplatz-Betreiber weitergereicht werden.
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Beim Warenversand aus dem Ausland via Dropshipping ist hingegen der Importeur der Ware im Sinne des Verpackungsgesetzes verpflichtet, alle mit eingeführten Verpackungen (sowie weitere hinzugefügte Verpackungen, z.B. der Versandkarton zum Endverbraucher) zu lizenzieren uns sich in LUCID zu registrieren.
Lesetipp: Was Dropshipping ist und wie du daraus ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen kannst.
Fall C: Fulfillment
Auch dieser Fall bezieht sich auf den Marktplatz-Kontext. Beim Fulfillment-Prinzip werden die im Namen des Online-Shops verschickten Waren in einem Verteilerlager – z. B. von Amazon – zwischengelagert, bei Bestellauslösung in eine Versandverpackung gefüllt und verschickt.
Aufgepasst: Bisher waren Fulfillment-Dienstleister unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, in Umlauf gebrachte Versandverpackungen zu lizenzieren. Wie bereits oben zu lesen, geht bei der Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern die Lizenzierungspflicht der Versandverpackung ab 1. Juli 2022 ausnahmslos an die beauftragenden Händler:innen über. Außerdem müssen Fulfillment-Dienstleister künftig die Systembeteiligung der Händler:innen kontrollieren.
Für die Produktverpackung gilt: Sind Shop und Hersteller der Ware identisch und füllen diese in eine Produktverpackung, sind sie für diese auch verantwortlich. Werden sie lediglich weiter gegeben, muss nachgewiesen werden, dass die Produktverpackung bereits in einer Handelsstufe vorher lizenziert wurde.
Lesetipp: 11 Fulfillment-Anbieter im Vergleich mit ausführlicher Vergleichstabelle
Fall D: Import von Waren
Die Bestimmungen des Verpackungsgesetz beziehen sich auch auf importierte Einheiten aus Ware und Verpackung, denn auch diese sorgen in Deutschland für Verpackungsabfälle. Verantwortlich ist in diesem Fall das Unternehmen, das die entsprechenden Verpackungen gewerbsmäßig in Deutschland einführt. Im Normalfall ist das der Importeur. Entscheidend ist hier stets die Vertragsgrundlage zwischen den Geschäftspartnern.
Werden Waren aus einem ausländischen Shop direkt an Endverbrauchende in der BRD vertrieben, ohne auf Zwischenhändler zurückzugreifen, sind die Betreibenden selbst Verpflichtete im Sinne des VerpackG. Unerheblich ist dabei, ob die Ware aus EU- und Nicht-EU-Ländern stammt.
Aufgepasst: Die Erweiterungen durch die VerpackG-Novelle gelten auch für ausländische Handelnde. Nutzen diese den Service von Online-Markplätzen und Fulfillment-Dienstleistern müssen sie die zutreffenden Änderungen beachten.
Falls du insgesamt noch Fragen zu Shopify Deutschland hast, beantworten wir die 7 meistgestellten im verlinkten Beitrag!
Aufmacherfoto von Chuttersnap
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