Wenn du endlich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen oder nebenberuflich etwas Geld verdienen willst, ist ein eigenes Kleingewerbe die ideale Möglichkeit dazu. Während deiner Gründungsphase sind neben einer passenden Idee für dein Geschäft auch bürokratische Pflichten nicht zu vernachlässigen. Wie du ein Kleingewerbe anmelden kannst, welche Kosten und buchhalterischen Pflichten auf dich zukommen und welche Dinge es sonst noch zu beachten gibt, zeigen wir dir in diesem Blog.
So meldest du ein Gewerbe an
Um dein Kleingewerbe anzumelden, musst du als Erstes das Anmeldeformular deines zuständigen Gewerbeamtes ausfüllen. Häufig ist das auch über das Internet möglich. Nachdem du das Formular dem Gewerbeamt übergeben hast, musst du dich noch bei deinem Finanzamt melden und das Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Inhaltsverzeichnis:
- Was steckt hinter dem Begriff „Kleingewerbe“?
- Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute
- Kleingewerbe anmelden: Beantrage deinen Gewerbeschein
- Kleingewerbeanmeldung beim Finanzamt
- Kosten für die Gewerbeanmeldung
- Anmeldung bei der IHK oder HWK
- Anmeldung bei den Berufsgenossenschaften
- Buchhalterische Pflichten für Kleingewerbetreibende
- Kleingewerbe-Steuer: Das Kleingewerbe im Steuerrecht
- Versicherungen
Was steckt hinter dem Begriff „Kleingewerbe“?
Bevor wir mit der Kleingewerbeanmeldung ins Detail gehen, macht vermutlich eine kleine Begriffsklärung Sinn. Das Wichtigste zuerst: Das Kleingewerbe ist keine eigenständige Rechtsform. Es gibt jedoch einige klassische Eigenschaften, die ein typisches Kleingewerbe charakterisieren, beispielsweise einen geringeren Umsatz und wenige Mitarbeiter:innen. Dafür beinhaltet die Anmeldung eines Kleingewerbes ein deutlich geringeres, unternehmerisches Risiko, als es zum Beispiel bei den Personen- und Kapitalgesellschaften der Fall ist, die zur Gründung eine Einlage erfordern.
Lesetipp: In diesem Beitrag kannst du dir einen Überblick über alle Rechtsformen verschaffen, die es gibt.
Die Europäische Kommission möchte Unternehmensgrößen klarer voneinander abgrenzen und hat dazu Schwellenwerte definiert, die Umsätze und die Anzahl der Mitarbeiter:innen einschließen. Allerdings liegen diese doch deutlich über dem, was im Allgemeinen als Kleingewerbe verstanden wird.
Unternehmensgröße |
Mitarbeiter:innen |
Umsatz |
Kleinst- |
Bis 9 |
Bis 2 Mio. EUR |
Klein- |
Bis 49 |
Bis 10 Mio. EUR |
Mittelständisch |
Bis 249 |
Bis 50 Mio. EUR |
Der Volksmund meint mit dem Begriff Kleingewerbe stattdessen oft ein Unternehmen, das von einer Sonderreglung des Finanzamtes Gebrauch macht: Der sogenannten Kleinunternehmerregelung, die wir bereits in einem anderen Blogbeitrag ausgiebig erläutert haben. Leider ist auch diese Definition nicht korrekt, weil die Begrifflichkeiten Kleinunternehmerreglung und Kleingewerbe hier meistens vorschnell in einen Topf geworfen werden. Zwar greifen viele Betreiber:innen eines Kleingewerbes auf die Sonderreglung zurück, insbesondere dann, wenn sie das Gewerbe als Nebenjob ausüben. Pauschalisieren lässt sich das allerdings nicht.
Hier findest du 15 tolle Ideen für einen Online-Nebenjob.
Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute
Exakt definieren lässt sich das Kleingewerbe nur, wenn man eine juristische Betrachtungsweise hinzuzieht.
Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute. Demnach sind sie von allen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) befreit, was bedeutet, dass kein Eintrag ins Handelsregister notwendig ist.
Kleingewerbe anmelden: Beantrage deinen Gewerbeschein
Ein Kleingewerbe lässt sich über das vor Ort zuständige Gewerbeamt anmelden. Über die Zuständigkeit entscheidet dabei der Standort deines Betriebes. Viele Ämter verfügen bereits über Onlineformulare für die Gewerbeanmeldung – aber nicht alle. Um den Anmeldeprozess zu beschleunigen, stellen die allermeisten Ämter aber Vordrucke zum Download bereit, die du zum persönlichen Termin beim Gewerbeamt bereits vorausgefüllt mitnehmen kannst. Deinen Personalausweis oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung solltest du ebenfalls parat haben, um dich auszuweisen.
Lesetipp: Du möchtest auch endlich in den Wachstumsmarkt E-Commerce einsteigen? Dann haben wir in diesem Beitrag alles für dich zusammengefasst, was du über den Onlinehandel wissen musst.
Da die Kaufmannseigenschaft bei Kleingewerbetreibenden nicht vorhanden ist, kommen nur zwei Unternehmensformen infrage: das Einzelunternehmen und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Letztere bedarf mindestens zwei Gesellschafter:innen. Diese Rechtsform ist deshalb nur dann für dich relevant, wenn du noch mit mindestens einer weiteren natürlichen Person ein Unternehmen gründen möchtest. Das Gewerbeamt nimmt einige Informationen zu deiner geplanten Tätigkeit auf und gibt diese an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaften und die Handelskammern (IHK oder HWK) weiter. Ein paar Wochen später wird sich jede dieser Stellen postalisch bei dir melden. Auch wenn du mehrere Betriebe nebeneinander führst, ist eine Meldung deiner Zweigstelle bei deiner zuständigen Behörde unbedingt nötig.
Lesetipp: Darf‘s noch etwas ausführlicher sein? Dem Thema Gewerbe anmelden haben wir uns intensiv in diesem Blogbeitrag gewidmet.
Kleingewerbeanmeldung beim Finanzamt
Freiberufler:innen wie Kunstschaffende und Journalist:innen müssen beim Gewerbeamt kein Kleingewerbe anmelden, für sie genügt der Weg über das Finanzamt. Dieser ist jedoch zwingend erforderlich, da du als Betreiber:in eines Kleingewerbes eine Steuernummer benötigst, die dir vom Finanzamt ausgestellt wird. Darüber hinaus erhältst du Zugang zum ELSTER, der digitalen Plattform zum Einreichen deiner Steuererklärung.
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Kosten für die Gewerbeanmeldung
In der Regel kannst du bei vielen Gewerbeämtern dein Gewerbe direkt online anmelden. Die Kosten variieren von Region zu Region und liegen zwischen 15 und 60 Euro.
Sollte in deiner Stadt keine Online-Anmeldung möglich sein, musst du bei deinem örtlichen Gewerbeamt dein Kleingewerbe anmelden. Meist kannst du das Gewerbeanmeldeformular auf der Website des Gewerbeamtes herunterladen und schon im Vorfeld zu deinem Termin alle Daten ausfüllen.
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Die Bearbeitungsgebühr für den Erwerb eines Gewerbescheines ist unvermeidbar. Der Gewerbeschein ist die Grundlage für deine Unternehmensgündung und deine Selbstständigkeit. Ausgenommen von dieser Gewerbepflicht sind grundsätzlich nur Freiberufler:innen. Wenn du dein Geschäft ohne einen gültigen Gewerbeschein betreibst, riskierst du ein wesentlich höheres Bußgeld. Die Ummeldung eines Gewerbes ist in der Regel günstiger als eine Neuanmeldung. Wenn du dein Gewerbe dauerhaft abmelden willst, kannst du dies in der Regel ohne Kosten auf dem Postweg erledigen. Außerdem hast du die Möglichkeit, dein Gewerbe für einen gewissen Zeitraum „ruhen“ zu lassen. Wenn ein ruhendes Gewerbe nicht gemeldet wird, droht ebenfalls ein Bußgeld.
Neben den Gebühren für den Anmeldevorgang können zusätzliche Kosten entstehen, je nach Rahmen des angestrebten Gewerbes. In manchen Fällen wird ein polizeiliches Führungszeugnis oder auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, wodurch weitere Kosten von jeweils ca. 13 Euro entstehen können. Manchmal kann es auch erforderlich sein, Genehmigungen vorzulegen, um das Gewerbe betreiben zu können. Diese Kosten lassen sich nicht pauschalisieren, können in Einzelfällen aber durchaus beträchtlich sein.
Anmeldung bei der IHK oder HWK
Sobald du ein Kleingewerbe anmeldest, bist du verpflichtet, Mitglied in einer Kammer zu werden. Bei gewerblichen Unternehmen ist das die Industrie- und Handelskammer (IHK), für gewerbliche Unternehmen des Handwerks ist es die Handwerkskammer (HWK). Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt die IHK oder HWK, je nachdem, was für dein Unternehmen relevant ist.
IHK
Nachdem das Gewerbeamt die IHK über die Gründung informiert hat, erhältst du von der zuständigen IHK ein Schreiben mit allen weiteren Informationen zur IHK-Mitgliedschaft. Die Beiträge für Kleingewerbetreibende liegen zwischen 30 und 75 Euro jährlich. Liegt dein Gewinn unter 25.000 Euro im Jahr, zahlst du in den ersten beiden Jahren keine Beiträge.
HWK
Bevor du dein Kleingewerbe anmeldest, musst du dich erkundigen, ob es in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis aller Betriebsinhaber:innen zulassungspflichtiger Handwerke. Anschließend erhältst du die Handwerkskarte. Wenn du also einen gewerblichen Handwerksbetrieb gründen möchtest, solltest du dich ausführlich über Meisterpflicht und Handwerksrolle informieren.
Anmeldung bei den Berufsgenossenschaften
Wenn du dein Kleingewerbe anmelden möchtest, musst du dich auch bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Die Berufsgenossenschaften sind zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung und für gesundheitliche Aspekte im Unternehmen. Nach Gründung musst du dich binnen einer Woche dort anmelden. Sobald du Mitarbeiter:innen beschäftigst, werden Beitragszahlungen fällig. Als Inhaber:in eines Kleingewerbes kannst du dich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.
Buchhalterische Pflichten für Kleingewerbetreibende
Dadurch, dass Kleingewerbetreibende keine Kaufleute sind, ergibt sich neben dem Wegfall der Eintragungspflicht ins Handelsregister ein weiterer Vorteil bei der Buchführung: Wenn du ein Kleingewerbe anmeldest und so ein eigenes Unternehmen gründest, bist du trotzdem nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Stattdessen genügt eine einfache Einnahmenüberschussrechnung, bei der die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden.
Von dieser vereinfachten Regel zur Buchhaltung darf ein Unternehmen allerdings nur Gebrauch machen, wenn eine Grenze von 600.000 EUR Umsatz/Jahr und/oder 60.000 EUR Gewinn/Jahr zweimal nacheinander nicht überschritten wurde.
Das Kleingewerbe im Steuerrecht
Fallen für Kleingewerbe Steuern an? Gänzlich steuerfrei ist ein Kleingewerbe nie, auch nicht, wenn es nur im Nebenerwerb betrieben wird. Es kann aber von einigen Vereinfachungen profitieren.
Umsatzsteuer
Auch Kleingewerbetreibende müssen Umsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt, abführen. In Deutschland gelten dafür Sätze von 19 Prozent (regulärer Satz) und 7 Prozent (ermäßigter Satz).
Wer von der weiter oben genannten Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG Gebrauch macht, muss keine Umsatzsteuer abführen. Für diese gilt eine Freigrenze von 22.000 EUR Vorjahresumsatz (Stand 2022). Zudem darf dein zu erwartender Umsatz für das kommende Kalenderjahr nicht über 50.000 EUR liegen.
Betreiber:innen eines Kleingewerbes können für ihr Unternehmen die sogenannte IST-Versteuerung beantragen. Dann fällt die Umsatzsteuer erst an, wenn Umsätze generiert wurden – normalerweise wird die Umsatzsteuer vorversteuert.
Lesetipp: Wie funktioniert die Umsatzsteuer, wann gilt welcher Satz und ist Dropshipping eigentlich umsatzsteuerfrei? Diese und weitere Fragen klären wir bei uns im Blog.
Kleingewerbe-Steuer
Eines vorweg: die Bezeichnung "Kleingewerbe-Steuer" gibt es rein rechtlich gesehen nicht. Fakt ist jedoch, dass du auch, wenn du ein Kleingewerbe angemeldet hast, neben der Einkommensteuer eventuell eine Gewerbesteuer zahlen und eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen musst. Du kannst einen Freibetrag von 24.500 EUR ansetzen, der nicht versteuert wird. Sollte dein Gewinn diese Grenze überschreiten, fällt für den Restbetrag Gewerbesteuer an. Die Höhe der Steuerlast wird dabei maßgebend durch eine sog. Gewerbesteuermesszahl (derzeit 3,5 %, Stand 2022) und einen ortsabhängigen Hebesatz bestimmt. Beides sind relative Werte.
Als Kleingewerbe Steuer zahlen: Ein Beispiel
- Jahresgewinn: 50.000 EUR
- Freigrenze: 24.500 EUR
- Zu versteuernder Gewinn: 25.500 EUR
- Steuermessbetrag: 25.500 EUR * 3,5 % = 892,50 EUR
- Hebesatz der Gemeinde (z.B. Berlin): 410 %
- Steuerlast: 892,50 EUR * 410 % = 3.659,25
In unserem Podcast stellen wir dir regelmäßig Gründerinnen und Gründer vor, die bereits mit ihrem eigenen Unternehmen durchgestartet sind.
Einkommensteuer
Selbst wenn dir Umsatzsteuer und Gewerbesteuer durch das Ansetzen von Freibeträgen erspart bleiben, die Einkommensteuer für dein Kleingewerbe fällt ziemlich sicher an – es sei denn, dein Gewerbe erwirtschaftet einen Verlust. Zwar gibt es auch hier einen Freibetrag, dieser liegt jedoch nur bei 9.984 EUR jährlich (Stand 2022). Diese Grenze dürfte wohl in den allermeisten Fällen zu niedrig sein als dass du keine Einkommensteuer zahlen musst.
Die Einkommensteuer setzt sich aus insgesamt sieben Einkunftsarten zusammen. Wenn du neben deinem Gewerbe beispielsweise noch Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Vermietung und Verpachtung erzielst, steigt dein zu versteuerndes Einkommen. Deshalb ist die Ermittlung der Steuerlast von vielen individuellen Faktoren abhängig. Eine Beispielrechnung würde einen eigenen Beitrag erfordern, weshalb wir an dieser Stelle darauf verzichten müssen. Allerdings bewegt sich die Steuerlast immer zwischen 14 % und 45 %.
Versicherungen
Bei aller Einfachheit ist auch das Kleingewerbe nicht gänzlich frei von Risiken. Ein Nachteil ist, dass Kleingewerbetreibende mit ihrem Privatvermögen haften. Deshalb solltest du dir ernsthaft über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Gedanken machen, wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest.
Darüber hinaus besitzt du für dein Unternehmen wahrscheinlich eine Reihe von Gegenständen, Räumlichkeiten oder dergleichen. Um diese zu schützen, gibt es die sogenannte Inhaltsversicherung, quasi ein Pendant zur Hausratsversicherung für Privatpersonen. Mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung kannst du dich im Falle von juristischen Streitigkeiten absichern.
Fazit
Ein Kleingewerbe lässt sich vergleichsweise unbürokratisch und ohne allzu großen Kostenaufwand anmelden. Dadurch eignet es sich vor allem für Alleingründer:innen und solche, die ihre gewerbliche Tätigkeit im Nebenberuf ausüben möchten. Gänzlich frei von unternehmerischen Risiken ist allerdings auch das Kleingewerbe nicht, weshalb du dich gegen eventuelle Schäden und Rechtsstreitigkeiten absichern solltest. In Sachen Kleingewerbe und Steuern kommen zudem weitere Verpflichtungen auf dich zu, wobei du hier von einer Reihe von Vereinfachungen profitieren kannst.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände gelten. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.
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Häufig gestellte Fragen zum Kleingewerbe anmelden
Wo kann ich ein Kleingewerbe anmelden?
Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden?
Was gibt es beim Kleingewerbe zu beachten?
Wann lohnt sich ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist vor allem dann die richtige Lösung, wenn du ein Einzelunternehmen gründen oder dich nebenberuflich selbstständig machen willst und deine Umsätze niedrig sind.
Was kostet mich ein Kleingewerbe im Jahr?
Da du als Gewerbetreibende:r verpflichtet bist, Mitglied bei der IHK bzw. HWK zu werden, belaufen sich die jährlichen Gebühren für deinen Gewerbebetrieb auf rund 30 bis 70 Euro. Wenn dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, musst du einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro leisten.