Du möchtest dein eigenes Unternehmen gründen und hast auch schon eine geniale Geschäftsidee? Dann los! Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist einer der schnellsten Wege in die Existenzgründung. Was es mit dieser Rechtsform auf sich hat und was du unbedingt beachten solltest, wenn du eine GbR gründen möchtest, erklären wir dir in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine GbR?
- Startkapital und Haftung
- Rechte und Pflichten für die Gesellschafter
- Namensgebung bei der GbR
- Wo kann ich eine GbR gründen?
- Checkliste für die GbR Gründung
- Privatentnahme: So funktioniert die Vergütung innerhalb der GbR
- Die Buchhaltungspflicht gilt auch für GbR-Gründer:innen
Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder GbR zählt zu den Personengesellschaften und beruht auf einem Gesellschaftsvertrag zwischen zwei oder mehr Gesellschafter:innen. Die Paragrafen §§705 – 740 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bilden die gesamte Rechtsgrundlage der GbR. Die Vertragsbedingungen für den Gesellschaftsvertrag sind im §705 BGB geregelt. Demnach verpflichten sich die Gesellschafter:innen, einen vertraglich geregelten Zweck zu fördern und die dafür vereinbarten Beiträge zu leisten.
Die GbR lässt sich gut am Beispiel einer Fahrgemeinschaft erklären. Alle Beteiligten verpflichten sich demselben Zweck, in diesem Fall die Beförderung an einen ausgemachten Ort. Das Benzingeld entspricht dem Beitrag, den jeder zu leisten hat.
Neben natürlichen können auch juristische Personen Gesellschafter:innen bei der GbR Gründung werden. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens eine natürliche Person als Gesellschafter:in eingesetzt wird. Dieser Fall könnte dann interessant werden, wenn ein anderes Unternehmen deine GbR unterstützt und an dieser beteiligt wird.
Das Wichtigste im Überblick:
- Eine GbR zu gründen erfordert keine Eigenkaptaleinlage.
- Grundlage der GbR ist ein Gesellschaftsvertrag.
- Eine Eintragung im Handelsregister ist nicht möglich.
- Die GbR richtet sich vor allem an Kleinunternehmer:innen und freischaffende Personen
- Die Gesellschafter:innen haften mit ihrem Privatvermögen.
- Die Gründerinnen und Gründer müssen mit Vor- und Nachnamen in der Unternehmensbezeichnung auftauchen.
- Die Anmeldung erfolgt über das Gewerbeamt.
Startkapital und Haftung einer GbR
Großes Plus einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist, dass du theoretisch kein Startkapital benötigst, um eine GbR zu gründen. Anders als zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH, braucht es keine Einlage im fünfstelligen Bereich.
Problematisch ist dafür allerdings die Haftung. Die Gesellschafter:innen einer GbR haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Du solltest deshalb unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um im Schuldfall abgesichert zu sein. Immerhin ist es den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern überlassen, wie sie die Haftung intern verteilen. Dies lässt sich im Gesellschaftsvertrag regeln.
Ob GmbH, GbR oder UG - In unserem Podcast haben wir regelmäßig erfolgreiche Händler:innen zu Gast, die uns ihre Gründungsgeschichten erzählen.
Rechte und Pflichten für die Gesellschafter:innen
Eine GbR wird nach §709 Abs. 1 BGB von allen Gesellschaftern:innen als GbR-Geschäftsführung geleitet. Du solltest dir daher sehr gründlich überlegen, mit wem du eine GbR gründen möchtest. Neben der fachlichen Kompetenz spielt sicher auch eine Rolle, ob ihr euch bei inhaltlichen Fragen einig seid und einander vertrauen könnt.
In der Praxis wird im Gesellschaftsvertrag häufig ein sog. Alleinvertretungsrecht vereinbart, was es dir und deinen Mitgründerinnen und Mitgründern ermöglicht, ein Stück weit vom §709 Abs. 1 BGB abzuweichen. Bis zu einer Summe X dürfen Gesellschafter:innen dann allein für ein Unternehmen entscheiden. Das kann bei Kleinigkeiten, sinnvoll sein, die nicht der Zustimmung aller Beteiligten benötigen.
Wenn ihr als GbR einen Kredit aufnehmt oder einen Investor ins Boot holt, müssen alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter gemeinsam unterzeichnen.
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Namensgebung bei der GbR
Vielleicht hast du für dein Unternehmen schon einen total verrückten, spannenden, vor allem aber passenden Namen im Kopf. Wenn dem so ist, musst du jetzt ganz stark sein, denn deine Idee wird sich mit einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wahrscheinlich nicht umsetzen lassen – es sei denn, sie enthält deinen Vor- und Nachnamen und die deiner Mitgründer:innen. Diese müssen bei der Namensgebung einer GbR immer enthalten sein. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür zwar nicht, Ämter, Behörden und Handelskammern bestehen jedoch auf die Regelung. Ein korrekter GbR-Name wäre daher:
Marlene Musterfrau & Martin Mustermann Design GbR
Dass die Vorschrift kreative Köpfe bei der Namensgebung einschränkt, ist allen Beteiligten sicher bewusst.
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Wo kann ich eine GbR gründen?
Die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erfolgt über das in deiner Region zuständige Gewerbeamt. Eine Eintragung im Handelsregister ist nicht möglich! Deshalb ist die GbR für Händler:innen oft nicht interessant, sie sollten eine OHG gründen. Die GbR richtet sich eher an Kleinunternehmer:innen oder freischaffende Personen.
Gewerbe anmelden? Wir zeigen dir, wie's geht!
Freiberufler:innen, die keine gewerbliche GbR betreiben, müssen ihre Gründung dem Finanzamt mitteilen, sparen sich aber den Weg über das Gewerbeamt.
Als gewerbliche Person, die eine GbR gründet, erhältst du nach deiner Anmeldung automatisch Post vom Finanzamt. Im ELSTER, dem Onlineportal für Steuererklärungen der Finanzämter, musst du Angaben zu deinem Gewerbe machen – bei der Gelegenheit kannst du auch eine Steueridentifikationsnummer beantragen.
Lesetipp: In diesem Beitrag erfährst du, worauf du in puncto Dropshipping Steuern achten musst.
Checkliste für die GbR-Gründung: Das muss in den Gesellschaftervertrag
Willst du eine GbR gründen, musst du mit den übrigen Gesellschafter:innen mindestens die folgenden Dinge vereinbaren.
- Sitz der GbR
- Zweck und Ziel
- Geschäftsführung und Vertretungsberechtigung der Gesellschafter:innen
- Haftungsrisiken
- Verwendung der Gewinne
- Privatentnahme der Gesellschafter:innen
- Verteilung von Gewinn und Verlust
- Informationspflichten und Kontrollrechte
- Wettbewerbsverbote für die Gesellschafter:innen
- Verkauf oder Abtretung von Geschäftsanteilen
- Bestimmungen für die Kündigung oder den Tod einer Gesellschafterin bzw. eines Gesellschafters
- Eventuell Regelungen zur Auflösung der GbR
Der Vertrag kann formlos aufgesetzt werden. Selbst die Schriftform ist im Grunde nicht verpflichtend, wir empfehlen diese aber wärmstens.
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Privatentnahme: So funktioniert die Vergütung innerhalb der GbR
Vermutlich willst du auch wissen, wie du als Gesellschafter:in einer GbR bezahlt wirst. Das läuft tatsächlich etwas anders, als du es vielleicht aus einem Angestelltenverhältnis gewohnt bist. Gesellschafterinnen und Gesellschafter erhalten für ihre Arbeitsleistung keinen Lohn. Stattdessen zahlen sie sich selbst einen Gewinnanteil aus. Wenn nicht anders bestimmt, erhält jeder der Gesellschaftenden nach §722 BGB den gleichen Anteil. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt als Privatentnahme. Im Gegensatz zum Lohn handelt es sich hierbei nicht um eine Betriebsausgabe, die sich auf den Gewinn auswirkt. Da der Gewinn versteuert wird, würden sich hieraus für GbR-Gründer:innen steuerliche Nachteile ergeben. Um dies auszugleichen, fällt für die Privatentnahme keine Umsatzsteuer an.
Lesetipp: Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt. Wusstest du nicht? Dann empfehlen wir unseren Beitrag zur Mehrwertsteuer in Deutschland & der EU.
Die Entnahme erfolgt über ein Privatkonto, das buchhalterisch ein Unterkonto des Eigenkapitals darstellt.
Die Buchhaltungspflicht gilt auch für GbR-Gründer:innen
Wie jede andere Rechtsform unterliegt auch die GbR der Buchhaltungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Diese muss den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ entsprechen. Sofern innerhalb eines Jahres nicht mehr als 600.000 Euro Jahresumsatz und 60.000 Euro Gewinn erzielt werden, genügt für die Buchführung eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
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Fazit
Mit einer GbR ist es ganz einfach möglich, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Da dazu keine Einlage seitens der gründenden Person notwendig ist, eignet sich diese Rechtsform vor allem für kleine Unternehmen und Start-ups, die über ein begrenztes Budget verfügen. Sobald sich mindestens zwei Gesellschafter:innen zusammenfinden, kann die Gründung vergleichsweise unbürokratisch über das Gewerbeamt vonstattengehen. Da keine Eintragung im Handelsregister möglich ist, wählen Händlerinnen und Händler meistens den Weg einer OHG. Ein Manko ist die Haftung. Gesellschafter:innen sollten sich in jedem Fall absichern, damit das Privatvermögen im Schuldfall unangetastet bleibt.
Über die Autorin: Caroline Dohrmann ist Content Managerin des deutschen Shopify Blogs und Content-Enthusiastin. Wenn sie nicht gerade Shopify-Händlern und Händlerinnen die besten Geheimtipps in Interviews entlockt, schreibt sie im Blog über die Shopify-Community, Social Media und was das Online-Marketing gerade bewegt.
Der Beitrag erschien in freundlicher Zusammenarbeit mit Enrico Schmidt.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechts- oder Steuerberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände gelten. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.
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